50 Jahre
Schüler-Unfallversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

über diejenigen Dinge, die gut funktionieren, machen wir uns die wenigsten Gedanken. Das 50-jährige Bestehen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung lässt aber doch aufhorchen. Seit April 1971 sind Schülerinnen und Schüler in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Damit genießen sie einen umfassenden Unfallversicherungsschutz.

Aber nicht nur das: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Unfallkasse Hessen (UKH) bieten ein hilfreiches Regelwerk, Informationen und Rat, mit dem sie das Gelingen schulischer Bildung unterstützen. Dass DGUV und UKH Regelungen nicht als Selbstzweck betrachten, sondern im guten Austausch mit den Bildungsverantwortlichen stehen und dazu beitragen, Schule verantwortungsvoll und zukunftssicher zu gestalten, zeigen viele Aktivitäten des Unfallversicherungsträgers.

Aus der Arbeit der vergangenen Jahre ist beispielsweise das große Engagement bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hervorzuheben, in dessen Rahmen die UKH Schülerinnen und Schüler auf breiter Basis mit dem Behindertensport vertraut gemacht hat. Zudem ist die UKH im Bereich der Verkehrserziehung mit der Entwicklung von OnlineFormaten für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen neue Wege gegangen. Dafür danke ich allen Verantwortlichen sehr.

Mit diesem Grußwort verbinde ich gleichzeitig die Hoffnung, unsere Schulen gemeinsam mit der UKH auch weiterhin gesundheitsfördernd und sicher zu gestalten.

Herzliche Grüße

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Hessischer Kultusminister

Portrait Alexander Lorz Kultusminister Hessen

Schüler-Unfallversicherung in Zahlen

Wenn Kinder in der Kita toben, Schüler*innen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Uni-Sport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es für Eltern und Aufsicht gut zu wissen, dass sie sich in diesen Fällen auf die Schüler-Unfallversicherung verlassen können.

Seit 50 Jahren genießen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seither sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig für die so genannte Schüler-Unfallversicherung.

Wie eine Schülerin aus Versehen die Schüler-Unfallversicherung erfand

Den Anstoß zur Gründung gab ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1967. Eine Schülerin hatte einen schweren Turnunfall erlitten. Eine Entschädigung konnte aber wegen der damaligen Rechtslage nicht gewährt werden. In seiner Urteilsbegründung gab der Bundesgerichtshof den Anstoß zur Einführung der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung. Denn er verwies darauf, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, „einem Schulkind, das ihm mit der Einschulung anvertraut wird, in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen, und Vorsorge dafür zu treffen, dass einem Kinde, das bei schweren Körperschäden, die es als Folge einer schulischen Maßnahme erleidet, eine angemessene öffentlich-rechtliche Entschädigung gewährt wird.“

Der Staat schuf damit nicht nur eine Entlastung für die Beschäftigten in Bildungsinstitutionen: Die zivilrechtliche Haftung für Unfälle ihrer Schutzbefohlenen übernimmt die Unfallkasse. Sie nimmt sich auch selbst in die Pflicht: Denn die Unfallkasse berät und beaufsichtigt Bildungseinrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit. Die Unfallkasse ist damit eine zentrale Akteurin für Lebenswelten Kita, Schule und Hochschule.

Unfallversicherungsschutz für 1,5 Mio.

Rund 1,5 Mio. hessische Kitakinder, Schüler*innen und Studierende waren 2020 über die Unfallkasse Hessen abgesichert. Glücklicherweise sind die schweren Unfälle seit den letzten 20 Jahren stetig zurückgegangen.

Im Jahr 2019 wurden noch rund 85.000 Unfälle in Kita, Schule oder Uni oder auf den dazugehörigen Wegen gemeldet. Gezählt wurden dafür alle Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich zogen. Durch die Pandemie in 2020 reduzierten sich die Unfälle auf rund 60.000. Und auch die Schulwegunfälle sind in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Das ist unter anderem gezielten altersgerechten Maßnahmen in Kita, Schule oder Berufsschule zur Vermeidung von Wegeunfällen zu verdanken. Auch die Fortbildung der Lehrkräfte und Erzieher*innen trägt einen Großteil dazu bei.

Mehr Zahlen, Daten und Fakten finden Sie auf ukh.de, Webcode U276.

Immer gut geschützt

Der Unfallversicherungsschutz gilt für

  • Kinder während des Besuchs von Kindertageseinrichtungen oder während der Tagespflege
  • Schüler*innen des Besuchs von allgemein oder berufsbildenden Schulen
  • Studierende während der Aus- und Fortbildung an Fachhochschulen und Universitäten

Der Schutz umfasst also alle Tätigkeiten innerhalb des „organisatorischen Verantwortungsbereichs“ der jeweiligen Bildungseinrichtung. Damit sind auch Aktivitäten in den Pausen, bei Ausflügen und Exkursionen oder der Aufenthalt im Hort versichert. Auch die dazugehörigen Wege stehen unter Versicherungsschutz.   

Unsere Aufgabe ist die Prävention von Unfällen. Dabei arbeiten wir eng mit allen Akteuren für Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Bildungseinrichtungen zusammen. Wenn trotzdem ein Unfall passiert, kümmern wir uns mit allen geeigneten Mitteln um die medizinische und therapeutische Behandlung. Bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung, geht es darum, die Lebensqualität und Eigenständigkeit zu fördern. Das Reha-Management der Unfallkasse begleitet deshalb schwer verletzte Kinder und Jugendliche (und deren Eltern) oft ein Leben lang. Gegebenenfalls zahlen wir den Verunfallten auch eine (lebenslange) Rente. Der Unfallschutz ist dabei für die Eltern kostenlos. Die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise übernehmen den Beitrag.

Unser Angebot

Unser Angebot wird über den Aktionszeitraum hinweg stetig erweitert. Schauen Sie also gerne öfter vorbei oder abonnieren Sie den Newsletter über news.ukh.de, um rechtzeitig über neue Angebote informiert zu werden.

Vier beeindruckende Erfolgsgeschichten

Hier erleben Sie vier Power-Menschen mit ihrer ganz persönlichen Geschichte. Alle vier verunfallten auf dem Weg zur Schule und erlitten schwerste Verletzungen. Wie sie es nach dem Unfall geschafft haben, mit Vollgas zurück ins Leben zu finden, wie es ihnen heute geht und was ihre Pläne für die Zukunft sind, erzählen sie und ihre persönlichen UKH Reha-Manager*innen in beeindruckenden Interviews mit der Unfallkasse Hessen.

Andreas Walker

„Ich lebe jetzt schon selbstbestimmt und ich setze mir Ziele, die ich unbedingt erreichen will: eine Ausbildung, meine Gesundheit, den Führerschein und die Liebe …“

Lea Klee

„Die schwerste Entscheidung meines Lebens war, Lea loszulassen und in kompetente Betreuung zu geben.
Und Lea macht Riesenschritte zurück ins Leben.“
Antje Klee, Leas Mutter

Tobias Ridder

„Ja, mir fällt manches schwerer als anderen. Aber ich bin trotzdem glücklich und zufrieden: Ich habe eine schöne Arbeit, mache viel Sport und lebe völlig selbstständig.“

Lukas Veit

„Es macht keinen Sinn, sich über Vergangenes aufzuregen. Der Unfall ist passiert – und ich schaue nach vorn und hole mir mein Leben Schritt für Schritt zurück.“